Verfahren wegen Prozesses gegen die KaZaA vertagt
Der verantwortliche Richter Wilson begründete die Vertagung durch den Zeitbedarf für die Prüfung einer möglichen Verletzung des amerikanischen Copyrights durch die bekannten Tauschbörsen Grokster und KaZaA.
Dilson muss von der Zulassung der Klage der Musik und Video-Industrie prüfen, ob das US-Copyright auch für Firmen angewendet werden kann, die ihren Sitz nicht in den USA haben. Der FastTrack-Betreiber und Hersteller der Kazaa-Software, Sharman Networks, hat seinen Firmensitz in Australien. Gemeldet ist das Unternehmen in dem pazifischen Inselstaat Vanuatu.
Vor einer Woche hatte das Gericht in Los Angeles mitgeteilt, die Klagen der Unterhaltungsindustrie-Verbände RIAA und MPAA gegen die Hersteller der FastTrack-Clients wahrscheinlich verhandeln zu wollen. Richter Stephen Wilson hatte dies mit der starken Verbreitung der Filesharing-Software in den USA begründet.
Posted by Malte 4.12.2002
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